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Bei der Mitgliederversammlung
2009 wurde die überarbeitete Satzung verabschiedet. Bitte klicken Sie hier, um die Satzung zu lesen.
Gemeinnützigkeit bestätigt
Die Gründungsmitglieder hatten sich viel Mühe mit
der Satzung gegeben, das Registergericht war bei der
Eintragung auch einverstanden damit. Jedoch ergaben
sich Schwierigkeiten bei der Beantragung der Gemeinnützigkeit
(steuerbegünstigte Zwecke) beim Finanzamt für Körperschaften.
Einige Formulierungen der Satzung erfüllten nicht die
Voraussetzungen für diese Anerkennung; eine Änderung
der Satzung war angeraten.
Wie bei allen eingetragenen Vereinen war zu dieser
Änderung nur die Mitgliederversammlung des Vereins befugt.
Die Einberufung hierzu wurde zweckmäßigerweise mit einer
Großveranstaltung des Kanu-Wandersports, dem Bayerischen
Wanderfahrertreffen 2006 in Bamberg, verbunden.
13 Mitglieder bildeten dort die beschlussfähige Versammlung.
Die Regularien wurden abgewickelt mit den üblichen Berichten,
mit der Genehmigung des Haushalts, mit Entlastungen
sowie mit besagter Satzungsänderung, die einstimmig
genehmigt wurde.
Die geänderte Satzung wurde vom Registergericht eingetragen
und sodann erneut dem Finanzamt für Körperschaften vorgelegt.
Dieses hat umgehend die Gemeinnützigkeit anerkannt und
die Berechtigung erteilt, für Spenden und für die
jährlichen Mitgliedsbeiträge (!) bis zum Jahr 2014
steuerbegünstigende Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
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