Beförderung von Booten durch die Deutsche Bundesbahn

Auch heute noch befördert die Deutsche Bahn Kanus, allerdings nur noch selten. 1966 gab es dafür strenge Regeln, wie ein Blick in das Bayerische Fluss-Wanderbuch, III. Auflage, zeigt:

„Die Deutsche Bundesbahn fördert den Wassersport, indem sie die Beförderung der Wasserfahrzeuge durch vereinfachte und verbilligte Abfertigungsmöglichkeiten erleichtert.

In Einzelteile zerlegte − nicht auf Bootswagen befestigte − Faltboote können in die 2. Klasse als Handgepäck mitgenommen werden. Handgepäck muß über oder unter dem Sitz untergebracht werden können und darf die Mitreisenden nicht belästigen. Faltboote auf Bootswagen, von denen die Räder abgenommen sind, dürfen in Wagen für Reisende mit Traglasten mitgenommen werden.

Im Rucksack oder in Taschen verpackte Faltboote werden auch als Reisegepäck auf Fahrradkarte zur Beförderung angenommen, müssen aber entweder aus einem einzelnen Stück bestehen oder mehrere, zu einem Faltboot gehörige Einzelstücke − mit oder ohne Bootswagen − müssen zu einem Gepäckstück fest zusammengeschnürt sein.

Z. Zt. wird versucht, auch für starre Boote (Polyester) die Genehmigung zur Beförderung als Reisegepäck auf Fahrradkarte zu erhalten. Kosten der Fahrradkarte:

auf Entfernungen von 1 bis 200 km   1,- DM
auf Entfernungen über 200 km   2,- DM.

Bei mehr als 50 kg Gewicht sind 2 Fahrradkarten zu lösen.

Auf dem Abgangsbahnhof bringt der Reisende das Boot selbst zum Packwagen und überführt es auch beim Zugwechsel unterwegs von Packwagen zu Packwagen.

Für die Beförderung der festen Boote auf der Eisenbahn, die zweifellos die billigste, wenn auch nicht immer die bequemste ist, bestehen mehrere Möglichkeiten:

Wasserfahrzeuge bis zu 3 m Länge reisen im Packwagen des von dem Reisenden selbst benutzten Zuges zu den billigsten Sätzen des Gepäcktarifs. Sie können auch als Expreßgut oder als Stückgut aufgegeben werden. Bei der Aufgabe als Stückgut wird es sich empfehlen, sich wegen der Frachtberechnung vorher mit der zuständigen Güterabfertigung ins Benehmen zu setzen, insbesondere dann, wenn es sich um Boote über 3 m (Kajak und Canadier) Länge handelt, für deren Beförderung ein besonderer Wagen beansprucht wird.

Einzelne Boote werden am einfachsten als gewöhnliches Stückgut an einem Güterbahnhof mit Stückgutannahme angeliefert und von der Bundesbahn im allgemeinen in zwei bis drei Tagen, bei Entfernungen von über 500 km innerhalb Deutschlands in längstens fünf Tagen an den Bestimmungsort gebracht.

Selbst für die sperrigen, weil 9 m langen Wander-Mannschafts-Canadier hat sich die Beförderung mit der Bundesbahn über lange und kurze Strecken bewährt und als preiswert erwiesen. Hierzu eignen sich am besten die offenen Rungenwagen, auf denen sich mit wenig Stützungsmaterial bis zu 7 derartiger Boote zum gleichen Waggonpreis unterbringen lassen. Hier ergibt sich für Jugendgruppen eine gute Gelegenheit, billige Ferienfahrten durchzuführen. Vergessen sei auch nicht in diesem Zusammenhang die den Vereinen für Jugendpflege bei Gemeinschaftsfahrten Jugendlicher gewährte Preisermäßigung von 50 %, die bereits bei 5 Jugendlichen unter Führung eines Jugendgruppenleiters auf Antrag gewährt wird. Auch der Sportler selbst hat die Möglichkeit, seine Reisekosten zu verbilligen, indem er die Fahrpreisermäßigung in ihren vielseitigen Möglichkeiten in Anspruch nimmt. In vielen Verbindungen gibt es für Wochenendreisen die um 33 1/3 % ermäßigten Sonntagsrückfahrkarten. Die Rückfahrkarte bietet je nach Entfernung eine Ermäßigung von 10 bis 35 v. H. Wegen gemeinschaftlicher Fahrten (Gesellschaftsfahrten) bestehen weitere Ermäßigungen, über die die Dienststellen der Deutschen Bundesbahn Auskunft geben.“

Auszug aus dem Bayerischen Fluss-Wanderbuch, III. Auflage, von 1966

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