Die Satzung wurde modifiziert

Ansbach. Es war wohl die richtige Entscheidung, die Jahreshauptversammlung des Vereins Bayerische Kanugeschichte an einen zentraleren Ort zu verlegen. Denn: „So viele Teilnehmer hatten wir seit vielen Jahren nicht“, meinte der 1. Vorsitzende Oliver Bungers.

Das war nicht nur darauf zurückzuführen, dass von der vorausgegangenen Verbandsausschusssitzung des Bayerischen Kanu-Verbandes noch einige VBK-Mitglieder dageblieben waren – im Gegenteil. Wegen der großen Zeitspanne zwischen den beiden Tagungen waren doch einige bereits abgereist. Aber einige VBK-Mitglieder waren auch quer durch Bayern extra angereist, sogar aus Baden-Württemberg.

Die nächste Jahreshauptversammlung ist wieder im Zusammenhang mit einer BKV-Tagung geplant, und zwar mit dem Bayerischen Kanutag Mitte März 2027 in Aichach. So ist vielen Mitgliedern die Möglichkeit der Teilnahme gegeben.

Satzung wird zukunftsfähig

Die Finanzen des Vereins präsentieren sich ausgezeichnet, wie der Kassenbericht von Doris Schmidt und der Bericht der Kassenprüfer ergab. Entsprechend wurde die Vorstandschaft einstimmig entlastet.

Die Satzungsänderung war gut vorbereitet und den Mitgliedern im Vorfeld zugestellt worden. Unter §2 Zweck des Vereins entfällt künftig der Punkt „1 d) der Verleih von Materialien zum Zwecke von Ausstellungen“. Unter § 9 Vereinsausschuss heißt es künftig „Beisitzer können für näher festzulegende Aufgaben bestimmt werden.“ Ihre Zahl und Benennung der Aufgabenbereiche entfallen.

In § 10 Mitgliederversammlung geht es in Absatz 3 um die Einladung zu Mitgliederversammlungen. Dieser Passus wurde bisher so ausgelegt, dass eine Einladung zwangsläufig per Post versandt werden muss. Die Änderung in „in Textform“ ermöglicht künftig die zeitgemäße Einladung per E-Mail. Im gleichen Paragrafen wird in Absatz 12 der Zeitraum der Mitgliederversammlung erweitert: von „in den ersten drei Monaten“ auf „im ersten Halbjahr eines jeden Jahres“. Der § 10 wird zudem ergänzt um „12. Protokolle sind in Textform allen Mitgliedern zugänglich zu machen.“

Teilweise marginal war die Änderung von § 12 Auflösung des Vereins, Punkt 5: „Die Sammlung muss nach den Gedanken des aufgelösten Vereins verwaltet oder einem interessierten und geeigneten Museum oder Verein übereignet werden.“ Der Wortlaut „nach den Gedanken“ erschien etwas „antiquiert“ und wird nun lauten: „gemäß dem in der Satzung unter § 2 festgelegten Zweck“. Auch kann die Sammlung bei Auflösung des Vereins nicht nur einem Museum oder Verein, sondern ebenfalls einem Archiv übereignet werden.

Nach der Genehmigung durch das Vereinsregistergericht wird die modifizierte Satzung auf der VBK-Homepage veröffentlicht

Bestandsaufnahme im Archiv

In ihren Berichten zur Geschäftsführung und als Archivarin beschrieb Uschi Zimmermann ihre Arbeit im vergangenen Jahr (darüber wurde verschiedentlich in den Newslettern berichtet). Einen Teil davon nahm die Öffentlichkeitsarbeit mit Homepage und Newsletter ein, aber auch die Bestandsaufnahme der im Archiv vorhandenen Exponate und Dokumente, die noch lange nicht abgeschlossen sein wird. Zu viel ist noch aufzuarbeiten und zahlreiche neue Dokumente/Exponate gehen ein. Insbesondere beim Einscannen half Karin Fraundorfer tatkräftig mit. Herzlichen Dank dafür, liebe Karin!

Aber alles muss auch ausgewertet werden, was glücklicherweise nicht unbedingt vor Ort in Oberschleißheim erfolgen muss. So hatte die Archivarin entdeckt, dass in der BKV-Chronik Siegfried Hackemann vom AKV fehlte. Er wurde 1987 zum Vizepräsidenten Finanzen gewählt, verunglückte aber wohl kurz nach seiner Amtsübernahme tödlich. Und auch das Wissen, dass Max Schmid – ebenfalls Vizepräsident Finanzen und später Vizepräsident Organisation – BKV-Ehrenmitglied war, war im Laufe der vielen Jahre verloren gegangen.

Gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsarchiv hatte Zimmermann eine Benutzungsordnung für das Archiv aufgesetzt. Eine Benutzungsordnung ist Voraussetzung, um Fördermittel und Zuschüsse beantragen zu können. Sie ermöglicht aber auch, dass im Archiv Recherchen z. B. für Bachelor- oder Master-Arbeiten durchgeführt werden könnten. Bei der Information zu dieser Ordnung stellte sich heraus, dass im Eifer des Gefechts Irritationen zu diversen Begriffen aufgekommen waren. Der Entwurf einer Benutzungsordnung soll im Laufe des Jahres noch einmal entsprechend mit Herrn Holzapfl vom Bayerischen Staatsarchiv abgestimmt werden.

Dennoch kann bereits mit einer Registratur der Exponate als Findmittel-Datenbank mit durchlaufender Nummerierung begonnen werden. Der VBK sucht jetzt nach einer Person, die diese Aufgabe übernehmen möchte.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Anträge und Verschiedenes“ bat die Geschäftsführerin um den erneuten ausdrücklichen Beschluss, dass der Verein Bayerische Kanugeschichte keine Exponate, z. B. Bücher zum Lesen, ausleiht. Eine Bibliothek arbeitet unter anderen Voraussetzungen. Die Bücher im Archiv des VBK sind teilweise fragil und zum Ausleihen zu kostbar.

Redaktion

Zurück zur Übersicht